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AGBs

I.      Rechte des Kunden an den fotografischen Arbeiten

 

  1. Die Fotografin behält sämtliche Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte an den fotografischen Arbeiten.

  2. Der Kunde darf die fotografischen Arbeiten ausschließlich für private Zwecke verwenden. Bearbeitete Aufnahmen mit dem Logo der Fotografin als Wasserzeichen dürfen mit dem Urheberrechtsvermerk ( © Mona Höhler Fotografie ) ins Internet gestellt werden.

  3. Es ist nicht zulässig Aufnahmen mit privaten Nutzungsrechten für Wettbewerbe, Gewinnspiele, kommerzielle Zwecke / Veröffentlichungen oder ähnliches zu nutzen.

  4. Der Kunde i.S. vom §60 UrhG ist nicht berechtigt Bilder zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte schriftlich übertragen wurden.

  5. Eine Nachbearbeitung der vom Kunden ausgewählten Bilder darf ausschließlich durch die Fotografin erfolgen. Eine Nachbearbeitung durch den Kunden oder durch dritte ist nicht zulässig.

 

II.     Rechte der Fotografin an den fotografischen Arbeiten

 

  1. Mit Buchung eines Shootings ist der Kunde damit einverstanden, dass die Fotografin die Aufnahmen für die eigene Homepage oder für Werbung und Präsentationen verwenden darf. Außerdem kann die Fotografin die Fotos auf ihre Facebook-Seite verwenden.

  2. Der Fotograf darf die Aufnahmen auch dritten zur Verfügung stellen, wenn dies der Eigenwerbung dient. Der Kunde ist mit der Veröffentlichung einverstanden.

  3. Eine Bereitstellung der fotografischen Aufnahmen durch den Fotografen an Dritte für weitergehende kommerzielle Zwecke bedarf der Genehmigung des Kunden. 

  4. Die Originalen-Dateien und unbearbeitete Bilder verbleiben beim Fotografen. Unbearbeitete Bilder werden nicht herausgegeben.

 

III.     Honorar

 

  1. Als Gegenleistung für die von der Fotografin zu erbringenden Arbeiten (einschließlich anfälliger Nebenleistungen, Aufwendungen, Auslagen usw.) verpflichtet sich der Kunde einen zuvor festgelegten Betrag zu bezahlen.

    2. Das Honorar ist vor dem Erhalt des Downloadlinks, Daten – CD oder USB-Stick bzw. spätestens binnen 2 Wochen nach                               Rechnungseingang zu zahlen.

         Nach einer Mahnung kommt der Auftragsgeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen.

         Die Fotoarbeiten verbleiben als Eigentum des Fotografen, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.

IV. Reklamation

    1. Reklamationen bezüglich der künstlich-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Kunden ist der Stil des Fotografen bekannt.

 

V.     Haftung

 

            Die Fotografin übernimmt keine Haftung bei Unfällen.

            Der Kunde ist selbst für eine Kranken -, Unfall- und Haftpflichtversicherung verantwortlich.

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